Haben Sie Fragen? Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum vereinfachten Verfahren.
1. Kann ich fehlende internationale Steuererklärungen, wie beispielsweise die Formulare 3520 oder 5471, in meinen Antrag im Rahmen des „Streamlined Filing Compliance Procedures“-Verfahrens einbeziehen?
Ja. Die vereinfachten Verfahren zur Einhaltung der Meldepflichten (Streamlined Filing Compliance Procedures) können genutzt werden, um viele Arten von zuvor versäumten internationalen Informationserklärungen zu korrigieren, darunter die Formulare 3520, 3520-A, 5471, 5472, 8621, 8865 und 8938, sofern zutreffend. Diese Formulare werden in der Regel im Rahmen der vereinfachten Einreichung zusammen mit den erforderlichen Steuererklärungen eingereicht. Da für jedes Formular spezifische Einreichungsvorschriften und mögliche Strafen gelten, ist es wichtig, vor der Einreichung Ihrer Unterlagen zu prüfen, welche Formulare für Ihre konkrete Situation relevant sind.
2. Sind die vereinfachten Verfahren zur Einhaltung der Meldepflichten immer die beste Option für mich?
Nicht unbedingt. Die „Streamlined Filing Compliance Procedures“ sind eine hervorragende Lösung für viele Steuerzahler, deren Versäumnisse bei der Steuererklärung nicht vorsätzlich waren, aber sie sind nicht für jede Situation geeignet. Je nach Ihrem konkreten Sachverhalt können andere Optionen – wie die Einreichung versäumter Steuererklärungen, die Berichtigung früherer Steuererklärungen außerhalb der „Streamlined Procedures“ oder andere Compliance-Programme des IRS – besser geeignet sein. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Umstände ist unerlässlich, bevor Sie sich für den besten Weg zur Einhaltung der Vorschriften entscheiden.
3. In welchen Fällen drohen strafrechtliche Sanktionen oder Freiheitsstrafen wegen Verstößen gegen die FBAR-Vorschriften oder im Zusammenhang mit ausländischen Finanzkonten?
Den meisten Steuerzahlern drohen keine strafrechtlichen Sanktionen, wenn sie lediglich einen ehrlichen Fehler begangen oder die Meldevorschriften missverstanden haben. Eine strafrechtliche Verfolgung ist in der Regel Fällen vorbehalten, in denen vorsätzliches Handeln vorliegt, wie beispielsweise das absichtliche Verschweigen ausländischer Konten, die Abgabe falscher Steuererklärungen oder FBAR-Meldungen, die Nutzung von Offshore-Konstrukten zur Steuerhinterziehung oder das Abgeben falscher Angaben gegenüber den Behörden. Falls Ihre Meldeversäumnisse unbeabsichtigt waren, bietet die IRS Möglichkeiten zur Nachholung an, die es Ihnen ermöglichen können, vergangene Fehler zu korrigieren. So schnell wie möglich professionellen Rat einzuholen, ist oft die beste Vorgehensweise.
4. Kann ich als Inhaber einer Green Card wegen eines Verstoßes gegen die FBAR-Meldepflichten abgeschoben werden?
Im Allgemeinen nein. Die bloße Unterlassung der Einreichung eines FBAR-Formulars oder anderer internationaler Steuerformulare führt für sich genommen nicht zur Abschiebung oder zum Verlust des Status als rechtmäßiger Daueraufenthaltsberechtigter (Green Card). Vorsätzliche Steuerverstöße, Steuerbetrug oder anderes kriminelles Verhalten können jedoch unter bestimmten Umständen einwanderungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wenn Sie FBAR-Meldungen oder andere internationale Steuererklärungen versäumt haben, ist es oft am besten, das Problem umgehend anzugehen, bevor es sich verschlimmert. Sollten Sie Bedenken hinsichtlich Ihres Einwanderungsstatus haben, sollten Sie zudem einen erfahrenen Einwanderungsanwalt konsultieren.
5. Woran erkenne ich, ob die IRS meinen Antrag im Rahmen der „Streamlined Filing Compliance Procedures“ angenommen hat?
Die IRS stellt in der Regel kein formelles Bestätigungs- oder Genehmigungsschreiben für einen Antrag im Rahmen des „Streamlined Filing Compliance Procedures“-Verfahrens aus. In vielen Fällen bearbeitet die IRS die Steuererklärungen und FBARs einfach ohne weitere Korrespondenz. Sollten zusätzliche Informationen benötigt werden oder sollte der Antrag für eine Prüfung ausgewählt werden, wird sich die IRS mit Ihnen in Verbindung setzen. Wenn Sie nach der Bearbeitung Ihres Antrags keine Korrespondenz vom IRS erhalten, ist dies in der Regel ein positives Zeichen, stellt jedoch keine formelle Bestätigung der Annahme dar.
6. Welche Vorteile hat es, wenn ein Rechtsanwalt meine Erklärung über die Nichtvorsätzlichkeit verfasst, anstatt ein Wirtschaftsprüfer?
Eine Erklärung zur Nichtvorsätzlichkeit ist mehr als nur ein Steuerformular – es handelt sich um eine rechtliche Darstellung, in der erläutert wird, warum Ihre Meldeversäumnisse nicht vorsätzlich waren. Ein Rechtsanwalt kann die rechtlichen Auswirkungen des Sachverhalts bewerten, und in vielen Fällen können Mitteilungen, die zum Zweck der Einholung von Rechtsberatung erfolgen, durch das Anwaltsgeheimnis geschützt sein. Zwar verfügen viele Wirtschaftsprüfer über umfangreiche Erfahrung im Bereich der Steuerkonformität, doch unterliegt die Kommunikation mit einem Wirtschaftsprüfer in der Regel nicht dem gleichen Maß an rechtlichem Schutz. Die Wahl des richtigen Fachmanns hängt von der Komplexität und der rechtlichen Sensibilität Ihres Falles ab.
7. Was sind die häufigsten Fehler, die Steuerzahler bei der Einreichung im Rahmen der vereinfachten Verfahren zur Einhaltung der Meldepflichten (Streamlined Filing Compliance Procedures) begehen?
Zu den häufigsten Fehlern zählen die Einreichung einer unvollständigen Erklärung über die Nichtvorsätzlichkeit, die Nichtangabe aller ausländischen Einkünfte oder Finanzkonten, das Übersehen vorgeschriebener internationaler Informationserklärungen (wie die Formulare 8621, 5471 oder 3520) zu übersehen, die 5-prozentige Strafgebühr für sonstige Offshore-Einkünfte (sofern zutreffend) falsch zu berechnen sowie das falsche „Streamlined“-Programm zu wählen. Da diese Fehler die Bearbeitung verzögern oder eine eingehendere Prüfung durch die IRS zur Folge haben können, ist es wichtig, Ihre Einreichung vor dem Absenden sorgfältig zu überprüfen.
8. Wie erfährt die IRS von nicht gemeldeten ausländischen Finanzkonten?
Die US-Steuerbehörde IRS verfügt über zahlreiche Möglichkeiten, nicht gemeldete ausländische Finanzkonten zu identifizieren. Ausländische Finanzinstitute in vielen Ländern melden Kontoinformationen gemäß dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) an die IRS. Der IRS erhält zudem Informationen über Steuerabkommen, internationale Vereinbarungen zum Informationsaustausch, Hinweise von Hinweisgebern, Steuerprüfungen sowie durch den Abgleich von Steuererklärungen, FBAR-Meldungen und anderen Informationserklärungen. Da der internationale Informationsaustausch in den letzten Jahren erheblich ausgeweitet wurde, wird es für nicht gemeldete ausländische Konten immer schwieriger, unentdeckt zu bleiben.
9. Was sind einige typische Warnsignale, die das Risiko einer Prüfung durch die US-Steuerbehörde (IRS) im Zusammenhang mit ausländischen Finanzkonten erhöhen können?
Es gibt keinen einzelnen Faktor, der automatisch eine Prüfung durch die US-Steuerbehörde (IRS) auslöst. Zu den häufigen Warnsignalen zählen jedoch die Nichtabgabe der vorgeschriebenen FBAR-Meldungen oder Formulare 8938, die Angabe ausländischer Konten ohne Angabe der damit verbundenen Einkünfte, das Auslassen internationaler Informationserklärungen (wie die Formulare 8621, 5471 oder 3520), der Erhalt von Informationen von ausländischen Finanzinstituten im Rahmen von FATCA, die nicht mit Ihrer Steuererklärung übereinstimmen, sowie widersprüchliche oder unvollständige Angaben. Die Einreichung korrekter und vollständiger Steuererklärungen ist der beste Weg, um das Risiko einer IRS-Prüfung zu verringern.
10. Ich habe meine PFIC nicht auf dem Formular 8621 angegeben, sondern das Konto in meinem FBAR-Bericht und auf dem Formular 8938 ausgewiesen. Fällt die PFIC dennoch unter die 5-prozentige Strafgebühr für sonstige Offshore-Einkünfte?
Im Allgemeinen ja. Wenn eine PFIC zu nicht gemeldeten Einkünften oder einem fehlenden Formular 8621 geführt hat, kann die PFIC im Rahmen der „Streamlined Domestic Offshore Procedures“ (SDOP) in die Berechnung der 5-prozentigen Strafzahlung für sonstige Offshore-Einkünfte einbezogen werden, selbst wenn das zugrunde liegende Konto ordnungsgemäß im FBAR und im Formular 8938 gemeldet wurde. Die Strafvorschriften sind stark vom jeweiligen Sachverhalt abhängig, daher sollte jedes ausländische Vermögen einzeln analysiert werden, um festzustellen, ob es in die Strafbemessungsgrundlage einbezogen wird.
11. Ich habe mein Bankkonto bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft nicht in meinem FBAR-Bericht angegeben. Ich bin zu 100 % Eigentümer der Gesellschaft und habe Zeichnungsberechtigung. Wie wird die 5-prozentige Strafgebühr für sonstige Offshore-Konten berechnet?
Die Antwort hängt von den konkreten Umständen ab. Im Rahmen der „Streamlined Domestic Offshore Procedures“ (SDOP) gilt die 5-prozentige Strafzahlung für sonstige Offshore-Vermögenswerte in der Regel für ausländische Finanzvermögen, die dieser Strafzahlung unterliegen. Wenn Sie 100 % einer ausländischen Kapitalgesellschaft besitzen, ist für die Zwecke der Strafzahlung häufig der Wert Ihrer Beteiligung an der Gesellschaft und nicht das einzelne Bankkonto der Gesellschaft der maßgebliche Vermögenswert. Die Analyse kann jedoch komplex sein und hängt von den Meldeversäumnissen sowie der Eigentümerstruktur ab. Zur Ermittlung der korrekten Strafberechnung wird eine fachliche Prüfung empfohlen.
12. Wie ermittele ich den Wert meiner ausländischen Gesellschaft für die Zwecke der 5-prozentigen Offshore-Sondersteuer?
Im Rahmen der „Streamlined Domestic Offshore Procedures“ (SDOP) richtet sich der Wert
einer ausländischen Kapitalgesellschaft richtet sich in der Regel nach dem Marktwert Ihrer Beteiligung und nicht lediglich nach dem Kontostand der Gesellschaft. Zur Ermittlung des Marktwerts müssen unter Umständen die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und andere relevante Faktoren der Gesellschaft berücksichtigt werden. Da die Bewertung einer ausländischen Kapitalgesellschaft in geschlossenem Besitz komplex sein kann, wird häufig empfohlen, eine professionelle Bewertung oder Beratung einzuholen.
13. Sind die vereinfachten Verfahren zur Einhaltung der Meldepflichten gesetzlich festgelegt, oder kann die IRS das Programm ändern oder beenden?
Nein. Die „Streamlined Filing Compliance Procedures“ sind ein Verwaltungsprogramm,
, das vom IRS ins Leben gerufen wurde, und kein vom Kongress im Internal Revenue Code oder in den Treasury Regulations festgelegtes Programm. Daher kann der IRS das Programm jederzeit ohne gesetzgeberische Maßnahmen ändern, aussetzen oder beenden. Wenn Sie glauben, dass Sie möglicherweise anspruchsberechtigt sind, ist es im Allgemeinen ratsam, Ihre Optionen lieber früher als später zu prüfen, da das Programm möglicherweise nicht auf unbestimmte Zeit verfügbar bleibt.
14. Welche Angaben sollten in einer Erklärung über die Nichtvorsätzlichkeit enthalten sein?
Die IRS erwartet, dass in einer Erklärung zur Nichtvorsätzlichkeit dargelegt wird, warum es zu den Meldeversäumnissen gekommen ist und wie diese zustande gekommen sind. Darin sollten die relevanten Fakten und Umstände beschrieben werden, einschließlich Ihres Hintergrunds, Ihres damaligen Verständnisses der US-Meldepflichten, der betroffenen ausländischen Konten oder Vermögenswerte, der Art und Weise, wie der Verstoß aufgedeckt wurde, sowie der Maßnahmen, die Sie zur Behebung des Problems ergriffen haben. Die Erklärung sollte wahrheitsgemäß und vollständig sein und auf Ihre individuellen Umstände zugeschnitten sein, anstatt eine allgemeine Vorlage zu verwenden.
15. Was soll ich tun, wenn ich nach Einreichung meiner Unterlagen im Rahmen der vereinfachten Einreichungsverfahren (Streamlined Filing Compliance Procedures) einen Fehler entdecke?
Sollten Sie nach Einreichung Ihres „Streamlined“-Pakets einen Fehler entdecken, ignorieren Sie diesen bitte nicht. Sofern Ihre Einreichung nicht Gegenstand einer Prüfung durch die IRS ist, gestattet die IRS Ihnen in der Regel, den Fehler durch Einreichung berichtigter Steuererklärungen und/oder einer berichtigten Bescheinigung (Formular 14654 oder Formular 14653) zu korrigieren, zusammen mit einer Erläuterung des Fehlers und etwaiger zusätzlich fälliger Steuern, Zinsen oder Strafen. Die umgehende Korrektur von Fehlern kann dazu beitragen, dass Ihre Einreichung vollständig und korrekt ist.
16. Wohin soll ich meinen Antrag im Rahmen der vereinfachten Verfahren zur Einhaltung der Meldepflichten schicken?
Die Postanschrift hängt davon ab, ob Sie das vereinfachte inländische
(SDOP) oder die vereinfachten Verfahren für ausländische Offshore-Konten
(SFOP) nutzen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels verwenden beide Programme die folgende IRS-Adresse:
Internal Revenue Service
3651 South I-H 35, Stop 6063 AUSC
z. Hd.: Streamlined Domestic Offshore (bzw. Streamlined Foreign Offshore, je nach Anwendbarkeit)
Austin, TX 78741
Da sich die Postanschriften des IRS ändern können, sollten Sie vor dem Versand Ihrer Unterlagen stets die aktuelle Adresse auf der IRS-Website überprüfen.
17. Kann ich meinen Antrag im Rahmen der „Streamlined Filing Compliance Procedures“ elektronisch einreichen (E-File)?
Nein. Ein Antrag im Rahmen des „Streamlined Filing Compliance Procedures“-Verfahrens kann nicht elektronisch als „Streamlined“-Paket eingereicht werden. Die erforderlichen Steuererklärungen, die Bescheinigung (Formular 14653 oder Formular 14654) sowie die Belege müssen per Post an die vom IRS angegebene Adresse für „Streamlined“-Einreichungen gesendet werden. Verspätete oder berichtigte FBAR-Meldungen werden jedoch separat über das FinCEN BSA E-Filing-System eingereicht. Befolgen Sie stets die zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Anweisungen des IRS.
18. Kann ich eine elektronische Zahlung vornehmen, anstatt einen Scheck zusammen mit meinem Antrag im Rahmen der „Streamlined Filing Compliance Procedures“ per Post zu versenden?
Die Anweisungen des IRS zu den „Streamlined Filing Compliance Procedures“ sehen vor, dass die Unterlagen per Post an die vom IRS angegebene Adresse gesendet werden müssen. In den Anweisungen heißt es, dass alle Steuern, Zinsen und die gegebenenfalls anfallende Offshore-Strafgebühr in Höhe von 5 % zusammen mit den Unterlagen zu überweisen sind, wobei ausdrücklich auf die Zahlung per Scheck verwiesen wird. Der IRS hat in seinen Leitlinien zum „Streamlined“-Verfahren nicht ausdrücklich festgelegt, ob anstelle der Zusendung eines Schecks auch eine elektronische Zahlung erfolgen darf. Wenn Sie elektronisch zahlen möchten, sollten Sie vor der Einreichung einen qualifizierten Steuerberater konsultieren oder sich an den IRS wenden, um die aktuellen Verfahren zu bestätigen. Im Zweifelsfall ist die Beifügung eines Schecks zu Ihrem „Streamlined“-Antrag der konservativste Ansatz und steht im Einklang mit den veröffentlichten Anweisungen des IRS.
19. Meine ausländische Wertpapiermaklerfirma stellt mir nur PFIC-Unterlagen für einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung. Kann ich dennoch ein Antragspaket im Rahmen des „Streamlined Filing Compliance Procedures“-Verfahrens unter Zugrundelegung angemessener Annahmen einreichen?
Möglicherweise. Viele ausländische Finanzinstitute führen keine vollständigen historischen Aufzeichnungen, insbesondere bei seit langem gehaltenen PFIC-Beteiligungen. Sind die Unterlagen trotz angemessener Bemühungen, diese zu beschaffen, nicht verfügbar, kann es angebracht sein, angemessene Annahmen oder rekonstruierte Daten zur Erstellung der erforderlichen Formulare 8621 heranzuziehen. Die Annahmen, die Methodik und die Einschränkungen sollten vollständig dokumentiert und einheitlich angewendet werden. Da die PFIC-Berechnungen gemäß den Vorschriften des § 1291 äußerst komplex sind, wird dringend empfohlen, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um eine angemessene und fundierte Einreichung zu erstellen.
20. Ich habe vergessen, meine Wise-Fremdwährungskonten anzugeben. Später habe ich erfahren, dass meine Yen- und Euro-Guthaben in Europa verwahrt wurden. Kann ich mich dennoch auf die vereinfachten Verfahren zur Einhaltung der Meldepflichten (Streamlined Filing Compliance Procedures) berufen?
Möglicherweise. Wenn Sie Ihre Wise-Fremdwährungskonten versehentlich nicht gemeldet haben und Ihre Meldeversäumnisse nicht vorsätzlich waren, kommen Sie möglicherweise dennoch für die „Streamlined Filing Compliance Procedures“ in Frage. Ob ein Wise-Konto meldepflichtig ist, hängt davon ab, wo das Konto geführt wird und welche US-amerikanischen Meldevorschriften gelten. Wenn Ihre Yen- oder Euro-Guthaben auf ausländischen Finanzkonten gehalten wurden, waren sie möglicherweise im FBAR, im Formular 8938 oder in beiden meldepflichtig. Eine fachliche Prüfung kann dabei helfen, Ihre Berechtigung und die entsprechenden Korrekturmeldungen zu ermitteln.